Donnerstag, 30. September 2010

Grünes Licht für Stevia in der EU ?

Sollte es tatsächlich noch Zeichen und Wunder geben und Stevia die Zulassung für Deutschland bekommen? Einige Zeichen deuten darauf hin. Nun darf man mal gespannt sein, wie stark die "Zuckerlobby" eingreift um das Erscheinen am deutschen Markt zu verhindern.
Denn eins dürfte klar sein, ein Süssstoff der keinerlei Kohlenhydrate hat, keine Karies verursacht dürfte bei der Vielzahl an Diabetserkrankungen, aber auch zur Prävention ein starker Konkurrent zum normalen Zucker werden. Doch was ist Stevia überhaupt?
Stevia, das Erzeugnis der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“), ist ein natürlicher Süßstoff. Es besteht hauptsächlich aus dem Diterpenglykosid Steviosid. Es hat die bis zu 300-fache Süßkraft von Zucker, schützt die Zähne vor Karies und ist für Diabetiker geeignet. Steviosid ist der wichtigste Inhaltsstoff der Steviablätter und für deren süßen Geschmack verantwortlich.
Steviaerzeugnisse sind in der EU noch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Nach Erkenntnissen aus neuen Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde allerdings bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat, was eine baldige Zulassung in der EU höchstwahrscheinlich macht. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag von Morita Kagaku Kogyo CO., Japan, Cargill Incorporated, USA und der European Stevia Association (EUSTAS), Spanien
Quelle: Wikipedia
EFSA (European Food Saftey Authority) bezeichnet Stevia als risikofrei

Die Sicherheit von Steviolglycosiden - das aus Blättern der Stevia-Pflanze extrahierte Konzentrat welches bis zu 300 malsüßer als herkömmlicher Zucker Haushaltszucker ist, wurde bewertet und für deren sichere Verwendung eine zulässige, tägliche Aufnahmemenge festgelegt.

Gemäß der Pressemitteilung der EFSA haben die durchgeführten toxokologischen Tests gezeigt, dass die Substanzen weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben. Das Gremium hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge(Acceptable Daily Intake - ADI) von 4 mg pro kg Körpergewicht für Steviolglycosidenfestgelegt. Einem Wert, der mit demjenigen des vom gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusse für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgelegten in Einklang steht.

Quelle: © EFSA
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